diff --git a/2017/gpl_enforcement-clt2017/gpl_enforcement-clt2017.html b/2017/gpl_enforcement-clt2017/gpl_enforcement-clt2017.html new file mode 100644 index 0000000..edbf27b --- /dev/null +++ b/2017/gpl_enforcement-clt2017/gpl_enforcement-clt2017.html @@ -0,0 +1,5195 @@ + + + +
+Software- und Elektronik-Entwickler, kein Jurist
Definition, Frei nach der Free Software Foundation:
Es gibt wie immer (vi/emacs, anyone?) unterschiedliche Auffassungen. +Historisch ist das *BSD Lager permissive, und GNU/Linux Copyleft.
Das Copyleft ist die Idee, die Freiheiten der Software abzusichern
Das Copyleft
Die GNU GPL gilt als starkes Copyleft
Was ist Verbreitung?
LGPL = GPL--
AGPL = GPL++
Wird unter der GPL lizenzierte Software verbreitet, ohne dass alle Bedingungen der Lizenz eingehalten werden,
Für Ansprüche aus dem Urheberrecht:
ggfs. weitere Ansprüche durch Wettbewerber, Kunden, aber diese +deutlich weniger ausgeprägt und weniger sanktioniert.
Schritt 0: Feststellung des Verstosses
Am Ende wird feststehen, ob die Lizenzbedingungen eingehalten +wurden, oder ob es nennenswerte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen +gibt.
Schritt 1: Kommunikation im Vorfeld
Schritt 2: Abmahnung
Schritt 3a: Unterlassungserklärung abgegeben
Schritt 3b: Einstweilige Verfügung
Beklagter kann Widerspruch einlegen → mündliche Verhandlung
Schritt 3a-1: Erneuter Verstoss
Aber: Eine Unterlassungserklärung ist in Deutschland nur dann +rechtlich zulässig, wenn sie strafbewehrt ist. Es geht also nicht +ohne. Höhe kann dem Ermessen eines Gerichts überlassen werden.
Nach ersten Erfolgen mit netfilter/iptables bei Routern, Aktivitäten +mit mehreren Freiwilligen unter gpl-violations.org gebündelt:
Fazit: Die GPL kann in Deutschland durch Urheber erfolgreich durchgesetzt werden!
Allnet GmbH, Siemens AG, Fujitsu-Siemens Computers GmbH, Axis A.B., +Securepoint GmbH, U.S.Robotics Germany GmbH, Belkin Components GmbH, +ASUS GmbH, Gateprotect GmbH, Sitecom GmbH / B.V., TomTom B.V., +Gigabyte Technologies GmbH, Sun Deutschland GmbH, Deutsche Telekom AG, +Hitachi Inc., Tecom Inc. ARP Datacon GmbH, Conceptronc B.V., D-Link +GmbH, Adaptec Deutschland GmbH, TARGA GmbH, Medion AG, naviflash mbH, +Maxtor Inc., Cisco Deutschland GmbH, Fortninet, iRiver Europe GmbH, +Acer Deutschland GmbH, SMC Networks GmbH, Samsung, Thecus, Western +Digital, Avocent, Canyon, Digital Data, Cowon, DGStation, Smartlink, +Sphairon, DeviceVM, Kenwood, Telegent, Barracuda Networks, Ovislink, +Assmann, Gamepark Holdings, Hermstedt, Longshine, Motorola, Skype, +Agfeo, …
Business Risk
These: GPL-Durchsetzung verängstigt Firmen → Abwendung von Linux
13 Jahre nach dem ersten Gerichtsurteil…
Alle Anwesenden haben jetzt eine Lizenz, Fragen zu stellen
Danke für die Aufmerksamkeit.
Viel Spass beim restlichen CLT 2017.